Advent, Advent – der Christbaum brennt. Und kein Rauchmelder zu hören, der Alarm schlägt? Alle Jahre wieder stehen Feuerwehrmänner vor den qualmenden Resten einer Nordmanntanne. In der Vorweihnachtszeit und zum Jahreswechsel steigt die Brandgefahr deutlich: Elektrische Lichterketten, deren Kabel nach einem Kurzschluss anfangen zu schwelen, außer Kontrolle geratene Raketen und Böller sowie Kerzen, die Adventskränze, Gardinen oder anderes in Brand stecken, verursachen jedes Jahr wieder zahlreiche Löscheinsätze.

Ein Adventskranz mit roten Kerzen geht in Flammen auf.
Selbst unter Aufsicht können Adventskränze explosionsartig in Flammen aufgehen.

Manchmal kann sogar ein Feuer, das plötzlich in einem Raum voller Menschen ausbricht, nur schwer unter Kontrolle gebracht werden. Noch schlimmer wird es, wenn die Flammen zunächst unbemerkt um sich greifen. Und nachts, wenn alle schlafen und den Brandgeruch nicht wahrnehmen, steigt die Gefahr, an einer Rauchvergiftung zu sterben, noch einmal an. 95 Prozent der mehr als 400 Menschen, die jährlich in Deutschland an den Folgen eines Brandes sterben, ersticken innerhalb weniger Minuten an giftigen Rauchgasen. Umso erstaunlicher ist, dass viele noch immer keine Rauchmelder installiert haben. 

Rauchmelder sind Pflicht

Rauchmelder sollten in jedem Schlafzimmer und in Räumen, durch die der Fluchtweg im Falle eines Brandes führt, angebracht werden. Sie werden mittig an die Decke geschraubt oder geklebt. Nachdem nun auch Berlin und Brandenburg nachzogen, sind die lebensrettenden Alarmgeber in allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt nicht nur für Wohnugen, sondern auch für Einfamilienhäuser. Immobilienbesitzer müssen demnach ihr vermietetes oder selbst bewohntes Eigentum entsprechend ausrüsten.

Ein weißer Rauchmelder an der Zimmerdecke registriert aufsteigenden Rauch.
Rauchmelder sind in fast allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. Leider gibt es in Deutschlands Wohnräumen noch immer zu wenig der lebensrettenden Frühwarner.

Doch eine Forsa-Umfrage zeigt, dass viele nichts von der Rauchmelderpflicht wissen: In Bayern kennen nur 24 Prozent die gesetzlichen Vorschriften. In Sachsen-Anhalt haben nur 44 Prozent davon gehört, dass die Brandwarnsysteme auch in selbstbewohntem Eigentum installiert sein müssen.

Nach wie vor gibt es in Deutschlands Wohnräumen zu wenig Rauchmelder. In Bayern sind es nur 25 Prozent. In Niedersachsen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt schwankt die Ausstattungsquote zwischen 30 und 35 Prozent. 50 Prozent der Wohnräume  In Baden-Württemberg verfügenüber die Warnsysteme. Haben Sie ebenfalls noch keine Rauchmelder installiert? Und einige Ihrer Freunde und Verwandte auch nicht? Dann nehmen Sie die Gelegenheit wahr und schenken anderen oder sich selbst zu Weihnachten ein Plus an Sicherheit.

Was ist beim Kauf von Rauchmeldern zu beachten?

Kaufen Sie nur Produkte, die mit CE-Zeichen, Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Noch besser sind Produkte, die mit dem unabhängigen Qualitätszeichen „Q“ gekennzeichnet sind. Sie eignen sich besonders für den Langzeiteinsatz. Außerdem sind sie sehr stabil, reduzieren Falschalarme und haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch ist hier nicht mehr nötig. Übrigens ist es ein Irrglaube, dass Rauchmelder für Haushalte, in denen geraucht wird, nicht geeignet sind. Zigarettenrauch löst bei hochwertigen Exemplaren keinen Alarm aus, sofern die Zigarette nicht direkt unter den Rauchmelder gehalten wird.

Wir wünschen Ihnen sichere und schöne Feiertage unter Rauchmelder und Weihnachtsbaum!

Weitere Informationen gibt es online unter www.rauchmelder-lebensretter.de und unter www.moebel.de/rauchmelderpflicht

Foto Adventskranz: Fotolia_eyetronic, Foto Rauchmelder: Fotolia_Eisenhans