
Seit dem 1. Zum 1. Januar 2016 wurden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2014 verschärft; die EnEV wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz und dieses 2026 durch das GModG abgelöst. So wurden unter anderem die zulässigen Richtwerte zur Dämmung der Gebäudehülle um bis zu 25 Prozent gesenkt. Seit 2016 werden Wände und Dach von Neubauten daher deutlich besser gedämmt, um den gestiegenen Ansprüchen zu genügen. Aber auch die Besitzer älterer Immobilien müssen sich an die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) halten, wenn sie ihr Eigenheim dämmen, um Energie einzusparen.
Das steckt hinter der Fachsprache
Für den Fachmann kommt es bei der Gebäudedämmung auf den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten an. Dieser wird auch U-Wert genannt (für unit of heat transfer = Einheit des Wärmedurchgangs). Um diesen Wert zu berechnen, wir die Formel W/(m²K) genutzt: Wie viel Wärme (in Watt = W) pro Quadratmeter Fläche (m²) je Grad Temperaturunterschied (in Kelvin = K) fließt durch ein Bauteil?
Zusammengefasst bedeutet das: Der U-Wert einer Materialschicht sagt aus, wie viel Wärme einen Quadratmeter dieses Materials durchdringt, wenn auf beiden Seiten der Schicht unterschiedliche Temperaturen herrschen. Je geringer der Wert, desto besser ist beispielsweise eine Hauswand gedämmt.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Winter gemütlich in Ihrem warmen Wohnzimmer, während draußen bei Minustemperaturen der Schnee herabrieselt. Würde jetzt die Heizung ausfallen, bliebe es im Haus zwar noch eine Weile warm, aber es würde irgendwann auskühlen. Und je länger diese Abkühlphase dauert, desto niedriger und somit besser ist der U-Wert Ihrer Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Türen und Dach).
Der U-Wert dient daher heute als Nachweis, ob das Gebäude einen bestimmten Energiestandard erfüllt.
Die Anforderungen an den Neubau

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Nachfolger von EnEV und Gebäudeenergiegesetz, schreibt für den Neubau definierte Mindestwerte vor, die erfüllt werden müssen. Allerdings werden diese Werte nicht vor Ort am realen Objekt ermittelt: dafür wird ein virtuelles Referenzgebäude genutzt. Dieses existiert nur am Computer, entspricht aber dem geplanten Wohngebäude in Geometrie, Baumaßen, Ausrichtung und Gebäudenutzfläche. Anhand des Referenzhauses wird dann der nach dem GModG maximal zulässige Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung ermittelt.
Nach der bis Ende 2015 geltenden EnEV musste die Gebäudehülle von Neubauten, je nach Gebäudegröße, einen U-Wert von 0,4 bis 0,65 W/(m²K) einhalten. Mit der EnEV 2016 sank dieser Richtwert um 25 Prozent: Der Bauplaner multiplizierte den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzhauses damals mit 0,75. Mit der EnEV 2016 wurde der zulässige Höchstwert des Primärenergiebedarfs um ein Viertel gemindert; die EnEV gilt seit 2020 nicht mehr.
Energiesparend dämmen
Ist Ihr Haus professionell gedämmt, verliert es über die Außenhülle weniger Wärme und reduziert so den für die gesetzlichen Anforderungen wichtigen Jahres-Primärenergiebedarf. Wenn ein komplettes Haus oder auch nurdie Häuserfassade wirkungsvoll gedämmt werden soll, spielen die richtigen Materialien eine große Rolle. Daher achtet der Fachhandwerker bereits bei der Planung auf den entsprechenden U-Wert aller Baumaterialien. Besonders beliebt als Dämmstoff ist Glaswolle, für die einige Hersteller beeindruckende U-Werte bis zu 0,032 W/(m²K) angeben. Damit sind Baufamilien und Hausbesitzer in Bezug auf die gesetzlichen Dämmanforderungen auf der sicheren Seite: Sie sparen dauerhaft Heizkosten ein, da dank der guten Dämmung viel weniger Wärme verloren geht. Da weniger geheizt werden muss, sinkt auch der CO2-Ausstoß der Heizung.

Aber Glaswolle hat auch noch andere Vorteile: Sie schützt nämlich nicht nur vor Wärmeverlusten, sondern verbessert auch den Schallschutz. Gleichzeitig ist Glaswolle nicht brennbar und unterstützt daher den baulichen Brandschutz. Das ist wichtig, denn im Idealfall umgibt die Dämmung Ihr Haus wie eine wärmende, schützende Hülle – und sollte in jeder Hinsicht sicher sein.
Gut zu wissen: Mineralwolle ist der Überbegriff für Dämmstoffe wie Glas- und Steinwolle. Bei den Kosten unterscheiden sich diese beiden Materialien kaum. Mineralwolle ist als Filz oder Platte erhältlich und lässt sich leicht verarbeiten. Sowohl Glas- als auch Steinwolle wird aus mineralischen Fasern gefertigt – bei der Herstellung kommen beispielsweise Altglas, Sand und Kalkstein zum Einsatz.
Mit Mineralwolle auch von innen dämmen
Ein weiterer Vorteil von Mineralwolle: Sie lässt sich einfach verarbeiten, auch Heimwerker erzielen also gute Ergebnisse. Das schafft viel Sparpotenzial, beispielsweise bei der Dämmung der obersten Geschossdecke. Denn Wärme steigt bekanntermaßen auf und ein zugiger Dachboden über dem ungedämmten Obergeschoss wird schnell zum Energiefresser. Auch hier eignet sich Mineralwolle besonders gut. Sie kann häufig einfach auf dem Dachboden ausgerollt werden und verbessert so den Wärme-, Schall- und Brandschutz deutlich. Außerdem schützt Mineralwolle nicht nur im Winter vor dem Auskühlen des Hauses, sondern auch im Sommer vor Aufheizung durch zu viel Sonneneinstrahlung.
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist übrigens gesetztlich vorgeschrieben. Betroffen sind Gebäude, die jährlich für mindestens vier Monate bewohnt und dabei auf 19 Grad oder höher beheizt werden. Erfüllt die oberste Geschossdecke nicht die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz, muss gedämmt werden, wenn sie zugänglich ist und an einen unbeheizten Dachraum grenzt. Ob lediglich oberste Geschossdecke oder das komplette ungedämmte Dach mit einer Dämmung versehen werden, bleibt dem Eigentümer überlassen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Zuhause ausreichend gedämmt ist , empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit einem Energie-Fachberater. Der Experte schaut sich die Gegebenheiten bei Ihnen im Haus genau an, prüft den Wärmeverlust über Dach und Wände und weiß genau, welche Baumaßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind. Und er kennt sich mit den staatlichen Fördergeldern aus, die für energetische Sanierungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden können.
Fotos: Fotolia_Horst Schmidt, Fotolia_auremar, Fotolia_kosoff









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