An dieser Frage scheiden sich jedes Jahr wieder die Geister: Wieviel Weihnachtsdeko am Haus ist schön und erträglich. Manche können gar nicht genug von blinkenden, leuchtenden Weihnachtslichterketten bekommen. Einige Weihnachtsfans lieben große, beleuchtete Figuren. In vielen Vorgärten stehen LED-Rentierschlitten oder aufblasbare, lebensgroße Weihnachtsfiguren. Sogar Santa Claus ist dabei, der mit Lichtsensor ausgerüstet, „Jingle Bells“ spielt und mit einer Glocke läutet, sobald sich jemand nähert. Wieder anderen reicht eine kleine flackernde Kerze für die weihnachtliche Stimmung. Sie fühlen sich von aufblinkenden Weihnachtsketten sogar belästigt. So entsteht Potential für einen Nachbarschaftsstreit. Wer also nicht ganz einsam und abgelegen wohnt, sollte bei aller Begeisterung für Weihnachtsbeleuchtung Rücksicht auf seine Mitmenschen nehmen.
Übertreiben Sie nicht
Grundsätzlich kann Ihnen niemand eine angemessene Weihnachtsdeko am Haus verbieten, denn weihnachtliches Schmücken mit Licht ist eine unumstrittene Sitte. Doch was ist angemessen? Als Faustregel gilt: Es darf niemand gestört oder beeinträchtigt werden. Am besten halten Sie sich an bekannte Ruhezeiten. Das heißt, um 22:00 Uhr wird die blinkende Weihnachtskette ausgeschaltet. Achten Sie darauf, dass niemand im Schlaf von der hellen Weihnachtsdekoration gestört wird. Vermutlich wird ein kleiner Schwibbogen im Fenster nicht bis ins Schlafzimmer der Nachbarn leuchten. Flackernde Lichterketten und Leuchtsterne erzielen vor allem in Kombination oft eine weitreichende und intensive Wirkung. Je größer die Außendekoration angelegt ist, desto mehr kann sie Anwohner stören.
Überschreiten Sie keine Grenzen
In Ihren eigenen vier Wänden dürfen Sie nach Lust und Laune schmücken. Vorausgesetzt Sie verursachen in der Mietwohnung keinen Schaden, beispielsweise an Tür- und Fensterrahmen oder Türen. Aber wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, sollte schon das Treppenhaus tabu sein. An einem kleinen, dezenten Weihnachtskranz an der Haustür wird sich wahrscheinlich niemand stören. Aber ein großer Weihnachtsmann auf der Treppe oder ein Weihnachtsbäumchen am Treppenabsatz schränken die Bewegungsfreiheit ein. Abgesehen davon dürfen Fluchtwege nicht vollgestellt werden. Auch brennende Kerzen, ob in Laternen oder auf einem Adventskranz, sind im Treppenhaus nicht erlaubt. Sie erhöhen die Brandgefahr. Grenzenlos ist leider auch künstlicher Weihnachtsduft, der durch kleinste Türspalten den Weg zu Ihren Nachbarn findet. Grundsätzlich empfiehlt es sich, künstliche Duftstoffe zu vermeiden, weil sie Allergien hervorrufen können. Nelken, Zimtstangen und Orange verbreiten einen dezenten Duft in der Wohnung, der nicht so intensiv ist, dass er bis ins Treppenhaus zieht.
Sprechen Sie über die Weihnachtsdeko am Haus
Sie planen, einen lebensgroßen Weihnachtsmann an die Fassade oder an den Balkon zu hängen? Dann sollten Sie zuerst den Vermieter um Erlaubnis fragen. Auch wenn der Weihnachtsmann nicht leuchtet oder Weihnachtslieder summt, kann er stören, z.B. wenn die Figur schöne Fassadenelemente oder die Außenbeleuchtung verdeckt. Selbstverständlich dürfen Sie auch mit der Befestigung die Fassade nicht beschädigen. Fragen Sie Vermieter, Nachbarn und Anwohner, wie sie zu Weihnachtsdeko am Haus stehen. Vielleicht finden auch die Mieter eines Hauses zusammen, um gemeinsam Vorgarten, Eingangsbereich und Fassade zu schmücken. Oft reichen kleine Schwibbögen in jedem Fenster aus, um das Haus wunderbar weihnachtlich zu dekorieren.
Fotos: Fotolia_Shelley, Fotolia_Shelley, Fotolia_licviny, Fotolia_arborpulchra, Fotolia_satura