Expertentipp: Energiesparende Sanierung leicht gemacht
Solarpanels auf dem Dach installieren, veraltete Heizsysteme austauschen, die Fassade dämmen oder die Effizienz der Lüftungsanlage verbessern: Die Möglichkeiten, ein Zuhause energieeffizienter zu gestalten und den Energieverbrauch dauerhaft zu senken, sind vielfältig. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten diese energetischen Sanierungsmaßnahmen zunächst eine finanzielle Herausforderung. Doch Investitionen müssen nicht allein getragen werden. Der Staat bietet finanzielle Unterstützung, um solche Projekte attraktiver zu machen, übrigens auch dann, wenn die beabsichtigten Maßnahmen ohnehin erforderlich sind. Mit den richtigen Informationen, fachkundiger Beratung und einer durchdachten Planung kann die passende Förderung nicht nur gefunden, sondern auch erfolgreich beantragt werden. In unserem heutigen Interview sprechen wir mit Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale, der uns Einblicke in die Welt der energetischen Sanierung und staatlicher Fördermittel gibt.
Das Interview
Herr Brandis, können Sie uns zunächst einen Überblick geben, warum energetische Sanierungen so wichtig sind?
Wer ein älteres Haus hat, wird sich früher oder später mit Sanierungsmaßnahmen befassen müssen. Da spielen beispielsweise Witterungsschäden oder Zugluft eine Rolle. Oder die Heizung geht kaputt. Die Kosten für solche Reparaturen können beträchtlich sein. Wer das Energiesparen bei diesen Maßnahmen gleich mitdenkt, spart am Ende auch Geld. Das gleiche gilt für Eigentümer, die ihr Haus beispielsweise mit einem Dachgeschossausbau oder einem Anbau erweitern wollen. Energetische Sanierungen sind aber nicht nur für den einzelnen Hausbesitzer von Bedeutung. Durch verbesserte Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden kann der Energieverbrauch spürbar gesenkt werden. Das verringert die Energiekosten für die Eigentümer. Zudem steigt der Wert der Immobilie.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden aktuell gefördert?
Die Bandbreite der geförderten Maßnahmen ist groß und deckt im Wesentlichen vier Bereiche ab: nachträglicher Wärmeschutz der Gebäudehülle, also bei Außenwänden, Fenstern und Türen, Dachflächen und Geschossdecken; die Anlagentechnik, wie Lüftungsanlagen oder smarte Energiesteuerungssysteme; neue Heizungstechniken, die auf erneuerbaren Energien basieren; und schließlich Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungssysteme, um deren Effizienz zu steigern.
Sanierungen sind oft mit hohen Kosten verbunden. Wie können Hausbesitzer diese Investitionen stemmen?
Seit 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmbereich Einzelmaßnahmen können Förderungen für einzelne Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Daneben gibt es Förderprogramme einzelner Bundesländer und Kommunen.
Mit welchen Förderungen dürfen Hausbesitzer rechnen?
Alle oben genannten Einzelmaßnahmen werden mit Zuschüssen gefördert. Für Wärmedämmungen, Anlagentechnik und Heizungsoptimierungen beträgt der Grundzuschuss 15 Prozent der Kosten. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bringt fünf zusätzliche Prozentpunkte und hebt die Obergrenze der förderfähigen Kosten von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Diese fünf Prozentpunkte gibt es seit dem 21. Juli 2026 aber nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
Für eine neue Heizung, die erneuerbare Energien nutzt, beträgt der Grundzuschuss 30 Prozent der Kosten. Förderfähig sind dabei seit dem 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Wer in seinem Eigenheim mit der neuen Heizung eine alte Öl- oder Gasheizung austauscht, kann zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus bekommen. Er liegt seit dem 21. Juli 2026 bei 16 Prozent und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er zum 1. August 2028 entfällt. Der Einkommensbonus ist seither dreistufig: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Zusammen sind höchstens 70 Prozent möglich, in der untersten Einkommensstufe 80 Prozent.
Zur Finanzierung gibt es zusätzlich den Ergänzungskredit der KfW über bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Er setzt allerdings eine bereits erteilte Zuschusszusage voraus, und den zusätzlichen Zinsvorteil gibt es nur bis zu einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 90.000 Euro.
Gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Fördermittel zu erhalten?
Martin Brandis: Die Förderprogramme setzen voraus, dass bestimmte Mindeststandards in Bezug auf die Energieeffizienz erreicht werden. Dazu gehören beispielsweise spezifische Eigenschaften der Wärmedämmung oder Energieeffizienzkriterien für neue Heizungsanlagen. Es ist entscheidend, dass die Sanierungsmaßnahmen diese technischen Vorgaben erfüllen, um förderfähig zu sein. Wichtig ist außerdem, dass die Fördermittel bereits vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden.

Haben Sie Tipps, wie Hausbesitzer den Sanierungsprozess angehen sollten?
Lassen Sie sich zunächst beraten. Eine Energieberatung kann Ihnen helfen, den aktuellen Zustand Ihres Hauses zu bewerten, sinnvolle Maßnahmen zu identifizieren und durch den Förderdschungel zu navigieren. Nicht selten ergeben sich in der Beratung weitere, bislang nicht angedachte Maßnahmen.
Anschließend ist es wichtig, alle Sanierungsmaßnahmen sorgfältig zu planen. Eine gute energetische Fachplanung ist Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln. Qualifizierte Planungsbüros findet man unter www.energie-effizienz-experten.de, der offiziellen Experten-Liste für die Förderprogramme des Bundes.
Und wenn die Pläne sich während der Sanierung ändern?
Änderungen während der Sanierung sind nicht ungewöhnlich, die Maßnahmen müssen aber auch anschließend die Förderkriterien einhalten. Deshalb ist es wichtig, solche Änderungen im Voraus mit seinem Planungsbüro zu besprechen. In vielen Fällen lassen sich Lösungen finden, die sowohl den Wünschen der Eigentümer entsprechen als auch den Förderbedingungen gerecht werden. Jedoch sollte man sich bewusst sein, dass Abweichungen vom ursprünglichen Plan das Risiko bergen, die Förderung zu verlieren. Eine gute Kommunikation und Abstimmung mit allen Beteiligten, also Planern, Handwerkern und der beratenden Instanz, ist also essenziell.

Wie geht man den bürokratischen Aufwand der Antragstellung am besten an?
Der Antragsprozess kann in der Tat herausfordernd sein, vor allem wegen der spezifischen Anforderungen und der nötigen Dokumentation. Mein Rat ist, diesen Prozess nicht zu unterschätzen. Die Fachleute unter www.energie-effizienz-experten.de spielen hier eine wichtige Rolle, da sie offiziell bestätigen müssen, dass die beabsichtigten Vorhaben die Förderbedingungen erfüllen. Sie können Eigentümern helfen, die notwendigen Unterlagen korrekt zusammenzustellen und den Antrag fristgerecht einzureichen. Zudem ist es hilfreich, sich frühzeitig mit den Förderbedingungen auseinanderzusetzen und alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten.
Zum Abschluss: Wie sehen Sie die Zukunft energetischer Sanierungen und staatlicher Förderprogramme?
Da es immer wichtiger wird, das Klima zu schützen und Gebäude energieeffizienter zu machen, ist zu erwarten, dass energetische Sanierungen weiterhin unterstützt werden. Die aktuellen Förderprogramme senken die Investitionskosten deutlich. Allerdings sinken die Konditionen seit Juli 2026 schrittweise. Wer die Sanierung ohnehin plant, sollte den Zeitpunkt also mit einkalkulieren.
Herr Brandis, vielen Dank für dieses Gespräch.
Ich hoffe, dass ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen konnte und wünsche allen Sanierern viel Erfolg bei ihren Projekten. Denken Sie daran: Eine gut geplante Sanierung zahlt sich nicht nur finanziell aus, sondern verbessert auch Ihre Lebensqualität. Vielen Dank für die Einladung.
Was gilt aktuell für die Förderung in Wohngebäuden?
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Förderfähige Maßnahmen Gebäudehülle (Antragstellung beim BAFA):
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen. Erneuerung und Aufbereitung von Vorhangfassaden.
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Förderfähige Maßnahmen Anlagentechnik außer Heizung (Antragstellung beim BAFA):
- Einbau oder Austausch raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung
- Einbau oder Austausch bedarfsgeregelter Abluftanlagen
- Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“)

Förderfähige Maßnahmen zur Heizungstechnik (Antragstellung bei der KfW):
______ Gefördert werden Errichtung und Erweiterung von Heizungsanlagen mit
- solarthermischen Anlagen mit transparenter Abdeckung
- Biomasseheizungen ab 5 kW Nennwärmeleistung
- Elektrisch angetriebenen Wärmepumpen mit Beheizung über Wasser oder Beheizung über Luft.
- stationären Brennstoffzellenheizungen
- wasserstofffähigen Heizungen (Gefördert werden die Investitionsmehrkosten der Wasserstofffähigkeit)
- innovativer effizienter Heizungstechnik zur Deckung von mindestens 80 Prozent der Gebäudeheizlast. (Aktuell enthält die Liste der förderfähigen Anlagen mit innovativer Heiztechnik keine Einträge.)

Förderfähige Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungen (Antragstellung beim BAFA):
______
- Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (nur in Gebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten). Zu den Maßnahmen gehören der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve sowie beispielsweise der Austausch von Heizungspumpen, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen, im Fall einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe, die Dämmung von Rohrleitungen, der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperatur-Heizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstuck) sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.
- Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen. Der nachträgliche Einbau von Partikelabscheidern wird als Heizungsoptimierung gefördert. Der Zuschuss beträgt abweichend von den anderen Maßnahmen zur Heizungsoptimierung 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung gilt nicht für Einzelfeuerungen.

„Martin Brandis ist seit acht Jahren Fachreferent für Gebäudetechnik in der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Zuvor arbeitete er 20 Jahre als Energieberater in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.“
Martin BrandisEnergieberater und Fachreferent von der Verbraucherzentrale
Fotos: AdobeStock_Kara, AdobeStock_Comofoto, AdobeStock_Robert Kneschke




2 Kommentare
Dieser Beitrag über die energetische Sanierung ist sehr informativ und hebt wichtige Punkte hervor, die viele Hausbesitzer berücksichtigen sollten. Es ist großartig zu sehen, wie staatliche Unterstützung zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen kann! Haben Sie auch persönliche Erfahrungen mit staatlichen Förderprogrammen gemacht?
Der Artikel gibt einen ausgezeichneten Überblick über die Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnhäusern und hebt die finanzielle Unterstützung hervor, die Eigentümer in Anspruch nehmen können. Es wäre interessant zu erfahren, welche konkreten Beispiele für erfolgreiche Projekte es gibt. Die Klarheit und Relevanz des Themas sind wirklich bemerkenswert!
[…] Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft nicht nur bei aktuellen Einsparungen, sondern zeigt Ihnen den Weg in eine nachhaltige Zukunft auf. […]
[…] Die Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft nicht nur bei aktuellen Einsparungen, sondern zeigt Ihnen auch Wege auf, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes langfristig zu verbessern. […]