In einem durchschnittlichen Haushalt laufen zwischen fünfzehn und dreißig Dauerverträge gleichzeitig. Strom, Gas, Mobilfunk, Internet, mehrere Versicherungen, Kontoführung, Streaming, Fitnessstudio, Zeitschriften, Cloudspeicher, dazu einige Kleinabos, an die sich niemand mehr erinnert. Jeder einzelne davon wurde irgendwann bewusst abgeschlossen. Danach läuft er weiter, weil ihn niemand stoppt. Wer diese Verträge prüfen will, braucht dafür keine Tabelle mit dreißig Spalten und keinen besonderen Anlass, sondern einen festen Termin im Jahr und ungefähr eine Stunde Zeit.

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat die Fristen halbiert

Die Rechtslage hat sich zugunsten der Kunden verschoben, und viele Haushalte rechnen noch mit den alten Regeln. Seit dem 1. März 2022 gilt für Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern: Die vereinbarte Erstlaufzeit darf zwei Jahre nicht überschreiten, die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit höchstens einen Monat betragen.

Noch wichtiger ist die zweite Änderung. Eine automatische Verlängerung darf nur noch auf unbestimmte Zeit erfolgen, nicht mehr um ein weiteres festes Jahr. Danach ist der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Wer also den Stichtag verpasst, verliert nicht mehr zwölf Monate, sondern kommt spätestens einen Monat nach Zugang der Kündigung aus dem Vertrag heraus.

Betroffen sind praktisch alle Verträge, die im Haushalt Geld kosten: Mobilfunk, Internetanschluss, Fitnessstudio, Streamingdienste, Zeitschriftenabos, Strom- und Gaslieferung. Versicherungsverträge fallen ausdrücklich nicht darunter, für sie gelten eigene Regeln.

Beim Abschlussdatum trennt sich altes von neuem Recht

Der entscheidende Punkt bei der Durchsicht ist unscheinbar: Maßgeblich ist, wann Sie unterschrieben haben. Verträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, unterliegen weiterhin der alten Rechtslage. Dort sind eine stillschweigende Verlängerung um bis zu ein Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten weiterhin zulässig.

Vertragsdokument mit gelb markiertem Abschlussdatum in einem Ordner, daneben Klebezettel mit Notiz

Für die Fristen zählt nicht das Alter des Anbieters, sondern der Tag der Unterschrift. Verträge von vor März 2022 können sich weiterhin um ein volles Jahr verlängern.

Praktisch bedeutet das: Ein Fitnessstudiovertrag aus dem Jahr 2020, der sich in diesem Sommer wieder verlängert, kann Sie erneut ein volles Jahr binden. Und die Kündigung dafür musste möglicherweise schon drei Monate vorher raus. Diese Altverträge sind es, die bei der jährlichen Durchsicht Vorrang haben, weil bei ihnen ein verpasster Termin noch teuer ist.

Suchen Sie deshalb in jedem Vertrag zuerst nach dem Abschlussdatum, danach nach der Verlängerungsklausel. Beides steht im Vertragsdokument oder in der Auftragsbestätigung, bei online geschlossenen Verträgen meistens in der Bestätigungsmail vom Tag des Abschlusses.

Der Kündigungsbutton ist Pflicht, und nicht jeder Anbieter hält sich daran

Seit dem 1. Juli 2022 muss jede Website, über die sich ein kostenpflichtiger Dauervertrag abschließen lässt, auch eine Kündigungsschaltfläche anbieten. Die Regelung steht in § 312k BGB und gilt auch für Altverträge und für Abschlüsse aus einer App heraus. Nach dem Klick folgt eine Bestätigungsseite, und der Anbieter muss den Eingang der Kündigung bestätigen.

Gerichte haben die Anforderungen inzwischen präzisiert. Der Button darf nicht erst nach dem Login im Kundenbereich sichtbar sein, und das Kündigungsformular darf nicht erst nach Eingabe von Vertragsnummer, PIN oder Zugangsdaten erreichbar werden. Unauffällig gestaltet sein darf er ebenfalls nicht.

Für Sie ist das mehr als eine Formalie. Fehlt der Button oder ist er nicht ordnungsgemäß eingebunden, können Sie den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Wenn Sie also lange auf einer Anbieterseite suchen müssen, machen Sie einen Screenshot, bevor Sie den Umweg über die E-Mail nehmen.

Für die Kündigung selbst genügt in aller Regel Textform. Eine E-Mail reicht, eine strengere Form als die Textform dürfen Anbieter nicht verlangen. Wichtig ist der Zugang: Maßgeblich ist, wann die Kündigung beim Anbieter eingeht, nicht wann Sie sie abgeschickt haben.

Strom und Gas sind der größte Einzelposten

Bei den meisten Haushalten liegt hier das größte Sparpotenzial, und zugleich der Vertrag, den am wenigsten Menschen jährlich anfassen. Wer noch in der Grundversorgung des örtlichen Anbieters steckt, zahlt fast immer mehr als nötig. Die Grundversorgung hat dafür einen Vorteil: Sie ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar, jederzeit.

Bei Sonderverträgen mit Laufzeit lohnt der Blick auf zwei Daten: das Ende der Preisgarantie und das Ende der Vertragslaufzeit. Beide fallen selten zusammen. Kündigt der Anbieter eine Preiserhöhung an, entsteht ein Sonderkündigungsrecht, und das ist der Moment, in dem sich ein Wechsel ohne Fristendiskussion umsetzen lässt. Diese Ankündigung kommt oft als unauffällige E-Mail mit dem Betreff einer Vertragsanpassung.

Ein Punkt zur Vorsicht: Vergleichsportale sortieren häufig nach dem Erstjahrespreis inklusive Bonuszahlung. Interessant ist der Arbeitspreis pro Kilowattstunde ab dem zweiten Jahr, weil die meisten Verträge dann in den regulären Tarif rutschen und sich der scheinbare Vorteil auflöst.

Versicherungen folgen eigenen Fristen

Für Versicherungen gilt das Gesetz für faire Verbraucherverträge nicht. Hier ist die Grundregel: Bei einer vereinbarten Laufzeit von einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ablauf. Läuft ein Vertrag über mehrere Jahre, können Sie ihn nach Ablauf des dritten Jahres jeweils zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen.

Die Kfz-Versicherung hat ihren eigenen Rhythmus. Bei den üblichen Verträgen mit Ablauf zum Jahresende liegt der Stichtag am 30. November. Wer wechseln will, hat also im November eine harte Frist und danach ein Jahr Ruhe. Auch hier gilt ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung, meist innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.

Wichtiger als das Kündigen ist bei Versicherungen allerdings die Frage, ob der Vertrag noch zur Lebenssituation passt. Eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme aus dem Jahr des Einzugs deckt nach zwölf Jahren möglicherweise nicht mehr den heutigen Wert. Prüfen Sie also nicht nur den Preis, sondern auch die Summe und die Leistungsbeschreibung.

Mobilfunk und Internet nach Ablauf der Mindestlaufzeit

Telekommunikationsverträge sind nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich kündbar. Diese Regelung wurde bereits Ende 2021 mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes eingeführt und gilt für alle laufenden Verträge.

Der praktische Nutzen liegt weniger im Wechsel als im Gespräch mit dem eigenen Anbieter. Wer nach zwei Jahren dasselbe zahlt wie bei Abschluss, während Neukunden für dasselbe Paket deutlich weniger zahlen, kann das ansprechen. Die Bereitschaft zur Anpassung steigt spürbar, wenn eine Kündigung im Raum steht und der Kunde weiß, dass er nur einen Monat gebunden ist.

Beim Wechsel des Internetanschlusses gibt es zusätzlich eine Absicherung: Der Anschluss darf nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein. Passiert es doch, bestehen Ansprüche gegen den Anbieter.

Abos verschwinden nicht, sie werden nur unsichtbar

Die kleinen Beträge sind in Summe der unterschätzte Posten. Cloudspeicher für 2,99 Euro, ein Zeitungszugang für 4,99 Euro, ein Musikdienst, ein Spielabo, eine App, die nach der kostenlosen Testphase weiterläuft. Einzeln fällt nichts davon auf, gemeinsam sind es in vielen Haushalten dreißig bis sechzig Euro im Monat.

Laptop mit Liste wiederkehrender Kontoumsätze, daneben Notizbuch mit handschriftlicher Aufstellung zum Verträge prüfen

Der Kontoauszug der letzten zwölf Monate ist zuverlässiger als jede Erinnerung, wenn Sie Verträge prüfen. Einzeln fallen 2,99 Euro nicht auf, in Summe sind es in vielen Haushalten dreißig bis sechzig Euro im Monat.

Der schnellste Weg zur Übersicht führt nicht über die Erinnerung, sondern über den Kontoauszug. Nehmen Sie die Umsätze der letzten zwölf Monate und filtern Sie nach wiederkehrenden Beträgen. Bei Zahlungen über den App-Store oder den Play-Store finden Sie die Liste laufender Abonnements zusätzlich direkt in den Kontoeinstellungen des jeweiligen Kontos, denn dort laufen sie zusammen und lassen sich dort auch beenden.

Bei allem, was Sie im vergangenen halben Jahr nicht benutzt haben, gilt eine einfache Regel: kündigen. Fast alle diese Dienste lassen sich innerhalb weniger Minuten neu abschließen, wenn Sie sie doch wieder brauchen.

Verträge prüfen funktioniert nur als fester Termin

Der Grund, warum diese Durchsicht in den meisten Haushalten nicht stattfindet, ist nicht Bequemlichkeit, sondern fehlende Auslösung. Es gibt keinen Moment im Jahr, an dem sie sich aufdrängt. Deshalb muss sie einen bekommen.

Papierkalender mit markiertem Oktobertermin, daneben sortierte Vertragsunterlagen mit farbigen Reitern

Im Oktober ist der Kfz-Stichtag am 30. November noch erreichbar und die Jahresabrechnungen für Strom und Gas liegen vor. Ein wiederkehrender Kalendereintrag ersetzt den fehlenden Anlass.

Ein guter Zeitpunkt liegt im Oktober. Der Kfz-Stichtag am 30. November ist dann noch erreichbar, die Jahresabrechnungen für Strom und Gas sind meistens da, und das Jahresende mit seinen Verlängerungsterminen liegt noch vor Ihnen. Tragen Sie den Termin als wiederkehrenden Kalendereintrag ein und legen Sie einen Ordner an, in dem Vertragsdokument, Abschlussdatum und Kündigungsfrist für jeden Vertrag auf einer Seite stehen.

Wenn ein Anbieter eine Kündigung nicht akzeptiert oder eine angeblich vereinbarte Verlängerung bestätigt, hilft die Verbraucherzentrale weiter. Sie stellt Musterbriefe für genau diese Fälle bereit und bietet Beratung an, wenn ein Vertrag streitig wird.

Eine Stunde im Jahr, die sich rechnet

Der Ertrag dieser Stunde ist bei den meisten Haushalten dreistellig, in manchen vierstellig. Bemerkenswert daran ist nicht die Summe, sondern woher sie kommt: nicht aus Verzicht, nicht aus einem veränderten Alltag und nicht aus einer Entscheidung gegen etwas, das Freude macht. Sondern nur daraus, dass jemand einmal hingesehen hat.

Fotos: Textnetz, Generiert mit KI