Es ist nicht mehr auszuhalten: Wenn Sie müde vom Arbeitsalltag Ihren wohlverdienten Feierabend genießen wollen, rauben Ihnen laute Nachbarn den letzten Nerv. Ob ohrenbetäubende Streitereien, ein voll aufgedrehtes Radio oder ständiges Getrampel im Treppenhaus – tägliche Ruhestörungen sorgen für Stress und schlechte Laune. Das müssen Sie nicht stillschweigend ertragen.
Wann ist der Lärm nicht mehr erträglich?
Grundsätzlich sollte Ihnen bewusst sein: Menschen nehmen Krach unterschiedlich wahr. Was die einen als bodenlose Frechheit empfinden, ist für andere nur ein bedeutungsloses Geräusch. Wer den Lärm allerdings als lästig empfindet, reagiert schnell mit schlechter Laune. Denn Lärm löst Stress aus. Besonders Störungen in der Nacht, die den Schlaf rauben, belasten sehr. Viele neigen dazu, mit Gemecker und Vorwürfen auf die Ruhestörungen zu reagieren. Die Rücksichtlosigkeit wird als Angriff gewertet. Die lauten Nachbarn sind schuld, dass das Baby nicht schläft, die Kinder sich nicht auf die Hausaufgaben konzentrieren können oder dass der Mann Kopfschmerzen hat. Doch mit derartigen Gedanken schaden Sie sich meist nur selbst. Ärgern Sie sich nicht, sondern werden Sie aktiv!
Suchen Sie das Gespräch
Laute Nachbarn sind sich unter Umständen gar nicht bewusst, wie sehr sie ihre Mitmenschen stören. Deshalb sollten Sie den Störenfrieden nicht sofort mit Vorwürfen und ungehaltenem Gemecker im Treppenhaus begegnen. Oft schürt das nur lange Auseinandersetzungen. Die einen hören den Lärm, die anderen das Gemecker. So werden keine zufriedenstellenden Lösungen gefunden. Nehmen Sie sich stattdessen Zeit für das erste Gespräch mit ihren Hausgenossen. Laden Sie die Nachbarn zu einer Tasse Kaffee ein und demonstrieren Sie die Geräuschkulisse, wie Sie diese wahrnehmen. Möglicherweise ahnen andere Hausbewohner gar nicht, wie sehr ihre Waschmaschine poltert, der Fernseher dröhnt oder die Highheels auf dem Fußboden klackern.
Laute Nachbarn ohne Mitgefühl
Leider fällt es einigen Menschen schwer, ihr Verhalten zu ändern. Wer es nie gelernt hat, Konflikte in Ruhe aus der Welt zu schaffen, wird auch in Zukunft seinen Lebenspartner im Streit anbrüllen und im schlimmsten Fall mit Gegenständen werfen. Findet Ihre Bitte um mehr Rücksichtnahme bei den lauten Nachbarn kein Gehör, ist es unumgänglich den Vermieter zu informieren. Das sollte schriftlich erfolgen. Weisen Sie darauf hin, dass die Ruhestörungen weiterhin regelmäßig stattfinden, obwohl Sie die Lärmbelästigung bereits angesprochen hatten. Übrigens: Eine einmalige Störung wie eine laute Party sollten Sie nicht überbewerten. Das ist noch kein Grund, die Hausverwaltung einzuschalten. Feiern jedoch die pubertären Kinder über Ihnen jeden Samstagabend eine lautstarke Party und die Eltern kümmern sich nicht darum, ist ein Brief oder eine E-Mail an den Vermieter durchaus berechtigt. Dieser kann die rücksichtslosen Mieter abmahnen und ihnen im schlimmsten Fall sogar kündigen.
Der Vermieter stellt sich taub.
Der Krach nimmt kein Ende. Auch der Vermieter sorgt nicht für Ruhe und Frieden im Haus. Um Ihren Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen, sollten Sie jetzt die nächste Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Weisen Sie den Vermieter erneut darauf hin, dass Sie Ihre Wohnung nicht ungestört nutzen können. Fordern Sie ihn auf einzuschreiten. Ändert sich weiterhin nichts an der belastenden Situation, können Sie die Miete mindern. Eine Mietminderung ist nach Paragraf 536 BGB bei regelmäßiger, andauernder Lärmbelästigung zulässig. Teilen Sie diesen Schritt und Ihre Gründe dafür erneut schriftlich mit. Die Schriftform ist wichtig, damit Sie Ihre Bemühungen belegen können, sollte der Streit letztendlich nur durch ein Gericht beigelegt werden können. Sind die Ruhestörungen durch laute Nachbarn allerdings massiv, können Sie auch die Polizei oder das Ordnungsamt rufen. Denn Ruhestörungen sind eine Ordnungswidrigkeit und müssen nicht hingenommen werden.
Ein Lärmprotokoll ist sinnvoll
Um die regelmäßige Lärmbelästigung beim Vermieter oder vor dem Gericht zu belegen, ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll zu führen. Wichtig: schreiben Sie sachlich und außenstehende nachvollziehbar. Erläutern Sie die akustischen Störungen. Beispielsweise: „Die Auseinandersetzung war so laut, dass wir den Fernseher nicht mehr hören konnten. Oder die Musik übertönte unsere Gespräche. Wir mussten schreien.“ Notieren Sie Datum und Uhrzeit der regelmäßigen Ruhestörung. Außerdem ist es sinnvoll, Zeugen hinzuzuziehen, die Ihre Wahrnehmungen bestätigen.
Was gilt als Ruhestörung?
Lärmbelästigung durch Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Waschmaschine sind keine Grundlage für eine Mietminderung. Auch sonntags darf gewaschen und gesaugt werden. Allerdings müssen gängige Ruhezeiten eingehalten werden. Nachtruhe ist von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens. Sozial adäquate Tätigkeiten wie Baden oder Duschen sind dennoch zulässig. Sie müssen jedoch im Rahmen gehalten werden. Wenn das Wasser in der Nacht stundenlang läuft, kann dies durchaus als Lärmbelästigung gewertet werden. Für die Mittagsruhe gibt es keine gesetzliche Regelung. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob hier etwas festgelegt ist. In einigen Mietshäusern gilt eine Hausordnung, an die sich alle Mietparteien halten müssen. Zudem muss die Ruhe an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden. Heimwerker dürfen dann nicht sägen, hämmern oder bohren und Hobbygärtnern nicht zwischen 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr den Rasen mähen.
Glückliche Kinder spielen und toben
Vor allem ältere Menschen fühlen sich durch tobende Kinder gestört. Doch haben Kinder ein Recht zu spielen. Das ist ausgesprochen wichtig für ihre Entwicklung. Ein Spielplatz vor dem Haus ist also keine Lärmbelästigung. Wer sich durch spielende Kinder gestört fühlt, sollte sich an die eigene Kindheit erinnern. Wie schön, war es doch zu rennen und laut zu lachen! Anderseits sollten vor allem ältere Kinder lernen, Rücksicht zu nehmen. Spielen die Kinder oft lautstark im Treppenhaus, bitten Sie die Eltern, die Kids in den Garten zu schicken oder in die Wohnung zu holen. Trotzanfälle von Kleinkindern auf der Treppe können jedoch vorkommen. Auch Babygeschrei kann nicht abgestellt werden. Weint ein Baby häufig in der Nacht, sollten Sie Verständnis aufbringen. Und Mitgefühl für die Eltern, die mit Sicherheit auch sehr müde und gestresst sind.
Nachbars Lumpi ist nicht erzogen
Es sind nicht laute Nachbarn, sondern deren Tiere, die den Hausfrieden stören? Wer selbst keine Haustiere hat, will meist auch nicht von den Tieren seiner Nachbarn belästigt werden. Ein Dackel, der jedes Mal bellt, wenn Schritte im Treppenhaus zu hören sind, kann allen Mietern den letzten Nerv rauben. Auch Papageien sorgen durch lautes Geschrei oft für Konfliktpotential. Haustierhalter sollten Rücksicht nehmen und versuchen, die Tiere gut zu erziehen. Macht ein Hund durch ständiges Bellen auf sich aufmerksam, weil er beispielsweise nicht allein sein mag, ist die Unterstützung durch einen professionellen Hundetrainer eine gute Lösung. Suchen Sie das Gespräch mit den Tierhaltern. Oft sind diese für Verständnis und hilfreiche Tipps dankbar. Denn im schlimmsten Fall kann der Vermieter die Erlaubnis zur Tierhaltung zurückziehen.
Wer genaueres zu diesem Thema erfahren möchte, sollte diesen Artikel lesen: Ruhestörung durch Hundegebell – wenn der beste Freund des Menschen Ärger bereitet
Hausmusik ist nicht immer schön
Die Tochter ihrer Nachbarn übt täglich mit der Geige, der Sohn spielt Schlagzeug und der Vater Akkordeon? Sind die Musikanten begabt, können die Übungsstunden eine Bereicherung sein. Kommen jedoch schiefe und schräge Töne aus der Wohnung nebenan, ist es schwer auszuhalten. Dennoch: Hausmusik gehört zum täglichen Leben. Übungszeiten bis zu drei Stunden sind zulässig, vor allem wenn Berufsmusiker für die musikalische Unterhaltung sorgen. Natürlich müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Sollten Sie die Musik trotzdem als Belastung empfinden, hilft nur ein Gespräch mit den Nachbarn.
Möglicherweise können die Musikanten üben, wenn Sie aus dem Haus sind. Oder Ihr musikalischer Nachbar steigt auf ein elektrisches Instrument um, das meist auch mit Kopfhörer gespielt werden kann und dann niemanden mehr stört. Das funktioniert bei elektrischen Gitarren, E-Pianos und sogar bei einem elektronischen Schlagzeug sehr gut. Geregelte Übungszeiten und Entgegenkommen von beiden Seiten schaffen in vielen Fällen eine gute Basis für die Hausmusik nebenan.
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Ruhestörung durch Laute Nachbarn: Was ist erlaubt?
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Staubsaugen, Waschmaschinenlärm und spielende Kinder – welchen Lärm müssen Sie erst einmal akzeptieren und wogegen können Sie sich wehren?
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Ruhestörung durch Hundegebell: Ein häufiger Konfliktgrund
Ein schöner Sonntagmorgen, die Sonne scheint, der Tag kann entspannt beginnen. Doch der Hund der Nachbarn bellt wieder ununterbrochen. Und damit ist die Gemütlichkeit vorbei.
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Und was machen wenn der Störenfried Eigentümer ist?
Hallo Frau Felkel,
Auch dann sollte erst einmal der direkte Kontakt gesucht werden. Denn besonders ein Eigentümer sollte sich an die Regeln halten. Ist das nicht der Fall, können entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Denken Sie jedoch unbedingt daran, alles zu dokumentieren und weisen Sie den Eigentümer schriftlich auf das Problem hin. Doch an erster Stelle sollte eine deeskalierte Konfliktlösung stellen. Bei länger andauernden Problemen können auch Mieterschutzbünde und als letzte Instanz ein Anwalt für Mietrecht helfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit Freundlichen Grüßen,
Jonathan
Am besten ersteinmal das Gespräch suchen und Kompromisse finden. Ist das nicht möglich, finden Mieter beim Mieterschutzbund Unterstützung gegen uneinsichtige Vermieter.
Grüße sie, Ende 2016 hat mein Nachbar eine Abluftgebläse zur Entlüftung seines feucht gewordenen, fensterlosen Heizöltankraumes unmittelbar auf den neben unseren Grundstücken liegenden Kinderspielplatz über ein gesondertes Rohr, Durchmesser 120 mm, mit Heizölgeruch und einem Geräuschpegel an unserer Grenze von 53 db und weit hörbar in unser Grundstück hinein verlegen lassen, anfänglich lief es den Ganzen Tag nach einem Gespräch mit Ihm jetzt täglich fünf mal eine halbe Stunde, eine Genehmigung der zuständigen Gemeinde hat er nicht eingeholt. Die angesprochene Gemeindeverwaltung unternimmt nichts, das Amt für Immissionschutz Böblingen hat das Rohr in Augenschein genommen, als unglücklich bezeichnet und dahingehend bewertet nichts dagegen machen zu können, Messungen hinsichtlich Unwägbarer Abluft und Geräuschpegel wurden nicht gemacht, aber der Vorschlag an den Nachbarn es auf das eigene Grundstück zurück zu verlegen, was bis heute 2019 nicht vorgenommen wurde .
Hallo, ein Mediator könnte Ihnen weiterhelfen, mit dem Nachbarn wieder ins Gespräch zu kommen, um gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Viel Erfolg!
Nein mit dem Nachbar ist ausgeschwätzt, zwei Jahre Versprechungen gemacht und zwei Jahre angelogen , das Amt für Immissionschutz meint privatrechtlich vorzugehen habe jetzt Anzeige beim Amtsgericht wegen Verstoß gegen § 906 BGBpunkt 3 und §117 unzulässiger vermeidbarer Lärm gestellt.
Der Geräuschpegel liegt auf Kinderspielplatzseite bei 68,7 db +-3 db was ich dem Amt für mitgeteilt habe, das sind 25 db über dem zulässigen Wert in einem reinen Wohngebiet, jetzt bin ich mal gespannt, was da für eine Antwort kommt.
Wenn die Nachbarn wegen ihrer lauten Stimme nach 20:00 Uhr laut reden und dies mich am Schlafen hindert, gegen welchen Artikel verstoßen sie? Habe ich das Recht, in diesem Fall die Polizei hier einzubeziehen?
Liebe Nika, wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wir empfehlen eine professionelle Beratung von einem Rechtsanwalt. Aber auch viele Rechtschutzversicherungen geben eine Rechtsberatung, die häufig kostenlos ist.
Hallo, Immer wenn ich in meine Wohnung komme , ca. drei Minuten danach setzen die Geräusche ein, auch in der Nacht. Nach einiger Zeit gehen die Ohren zu (wie aufgepumpt) manchmal dröhnt der Kopf. Kein Tinitus. Wird in meine Wohnung gebracht, vielleicht auch Lautsprecher vom Obermann. Wollte gerne wissen wie man sowas fertigbrigt. Geht bei mit seit einigen Jahren.