Dank guter medizinischer Versorgung werden die Menschen heute viel älter als die Generationen davor. Das bedeutet allerdings auch, dass immer mehr Senioren im Alltag Unterstützung und Pflege benötigen. Pflegefachkräfte sind also in Zukunft mehr denn je gefragt. Gleichzeitig hat sich das Berufsbild enorm gewandelt. Vor einigen Jahren waren Pflegefachkräfte hauptsächlich mit waschen, pflegen, füttern beschäftigt. Heute ist die Grundpflege nur noch ein kleiner Teil des Aufgabenbereiches. Stattdessen sind Therapie- oder Planungsmaßnahmen und Kenntnisse in verschiedenen Fachbereichen gefragt. Die Berufsausbildung ist mittlerweile die Basis für viele Studiengänge und Weiterbildungsmöglichkeiten.

Die Aus- und Weiterbildung für Pflegefachkräfte soll attraktiver werden

Aufgrund des demografischen Wandels ist es jedoch schwierig, den steigenden Bedarf an Pflegefachkräften zu sichern. Der zunehmenden Anzahl alter und demenziell erkrankter  Patienten steht ein schrumpfendes und alterndes Fachkraftpotential gegenüber. Die Bundesregierung reagierte bereits 2012 auf diese Entwicklung und rief die „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ ins Leben. Ziel des ersten bundesweiten Ausbildungspakts war es, innerhalb von drei Jahren die Aus- und Weiterbildung in der Pflege älterer Menschen zu fördern und die Attraktivität dieses Berufsfeldes zu erhöhen. Gleich zu Beginn der Offensive wurde die Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung geschaffen. Auch eine auf drei Jahre befristete Vollfinanzierung der Altenpflegeausbildung hat der Bund beschlossen.

Pfegefachkräfte: Seniorin sitzt im Sessel nehmen einer sympatischen jungen Pflegerin.
Viele ältere Menschen nehmen die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, um den Alltag in den eigenen vier Wänden zu meistern.

Zukünftige Entwicklung des Pflegeberufes

Der Beruf des Alten- oder Krankenpflegers wird sich aber noch weiter verändern.  Das Bundeskabinett hat am 13. Januar 2016 den Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe beschlossen.  Ziel ist, eine einheitliche Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann. Die bisher getrennten Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung mit einem einheitlichen Berufsabschluss verschmelzen. So wird der neue Pflegeberuf inhaltlich zu verbessert, zukunftsgerecht weiterentwickelt und  attraktiver.

Junger Mann als Pflegefachkraft kümmert sich um ältere Dame im Rollstuhl - Pflegefachkräfte
Immer mehr Männer arbeiten in der Altenpflege und werden dort auch dringend gebraucht.

Nach der Verabschiedung wird es noch einige Zeit brauchen, bis sich Schulen und Betriebe auf den neuen Ausbildungsberuf eingestellt haben. Die ersten Auszubildenden können vermutlich am 1. Januar 2018 starten. Sie müssen sich dann nicht mehr von Anfang an, festlegen, ob sie Alten-, Kinder- oder Krankenpflege lernen. Die Ausbildung wird für alle Pflegebereiche generalisiert. Auch die Ausbildungsfinanzierung ist dann bundeseinheitlich geregelt. Fallen bis jetzt für einige Auszubildende noch Schulgebühren an, ist die Berufsausbildung zukünftig kostenlos.

Sowohl im Unterricht an Pflegeschulen wie auch praktisch werden die neuen Pflegefachräfte dreijährig lernen. Berufserfahrung sammeln die Auszubildenden in Einsatzbereichen wie der allgemeinen Akut- und Langzeitpflege (ambulant und stationär) sowie in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung. Voraussetzung ist der mittlere Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlichen Qualifikationen im Fachbereich. Eine Ausbildungsvergütung wie sie in anderen Lehrberufen üblich ist, wird es auch geben. Nach der generalisierten Ausbildung können die Pflegefachkräfte in ihrer weiteren beruflichen Laufbahn leichter zwischen den verschiedenen Fachbereichen wechseln. Mit dem Abschluss zur Pflegefachkraft ist außerdem die Voraussetzung für ein wissenschaftliches Pflegestudium gegeben.

Das Gesetz zur Reform des Pflegeberufes benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Es soll aber 2016 verabschiedet werden.

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